Mittwoch, 1. September 2010

RECHTSSPRECHUNG UND GERICHT

Im VOLKSFÜHRERTUM gibt es keine Paragrafen sondern ein paar Regeln und das ist alles. Kleinkriminalität wird sofort nach beweiskräftiger Überführung pauschal abgeurteilt. Es gibt keine Strafen sondern Erziehungsmassnahmen in diesen Fällen. Es gibt auch keine Gefängnisse aber geschlossene Abteilungen für Wiederholungstäter die mit Erziehungsmassnahmen nicht mehr zu erreichen sind. Schwach darf ein Volksführertum nicht sein. Für nachbarschaftliche Streitigkeiten ist ein Schlichter zu bestellen. Bei Kapitalverbrechen tritt ein Schiedsgericht zusammen. Es wird von unbescholtenen und verantworungsvollen Menschen besetzt.

Todesstrafe gibt es nicht. Aber bei  allerschlimmsten Vergehen wie Hochverrat wird der Verräter aus der Allgemeinheit ausgestossen. Wie ein Kommentator angeregt hat ist ein Zeichen auf die Stirn zu tätowieren oder einzubrennen als Zeichen der Schande. Dann wird er enteignet und davongejagt.

Recht gesprochen wird also wieder mit gesundem Menschenverstand. Zu was hat man ihn. Wenigstens einige selbstverantwortliche Mitbürger. Und die werden sich schon herausschälen. Es wird also kein perverses Gesetzeswerk angewandt. Selbstdenken ist angesagt. Ein paar Regeln und dann hat sichs.

Bei Vergehen wie bei rot über die Ampel fahren wird das Auto für drei Tage eingezogen. An Ort und Stelle. Auch das ist eine Erziehungsmassnahme. Den Rest überlasse ich wieder den Erbsenzählern und den Neunmalklugen. Jedoch die wichtigste Regel wird sein: Das Regelwerk darf nicht überhandnehmen. Es muss für einen normalbegabten Leser ohne zu ermüden in einem Stück durchzulesen sein. Und alles muss so einfach gehandhabt werden, so dass sich auch ein Durchschnittsbürger selbstverteidigen kann. Einfaltspinsel bekommen einen Verteidiger gestellt. Habe ich etwas vergessen? Sicher eine Menge für den Rechtsverdreher. Ich trage es mit Gleichmut.

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