Samstag, 14. August 2010

DAS GERMANISCHE FÜHRUNGSSYSTEM

In dem freien germanischen Bürgertum wurden geeignete Führer von den Sippschaften (modern Genossenschaften) gewählt und die mussten für ihre Entscheidungen mit ihrem Leben und Vermögen haften. Bei Unvermögen wurden sie wieder ausgeschieden bevor der Schaden zu gross wurde.

Wenn Probleme von aussen auftraten kamen die einzelnen Sippenführer (Genossenschaftsleiter) zusammen und wählten einen Stammesführer aus ihrer Mitte der sich bewährt hat. Diese Stammesführer wählten einen Volksführer wenn Konflikte mit anderen Völkern auftauchten. Alle Führer waren voll Haftbar für ihre Entscheidungen.

Wenn die anstehenden Probleme gelöst wurden gingen alle Führer wieder an ihren Herd zurück und pflegten ein beschauliches Zusammensein. Regelmässige Zusammenkünfte fanden nicht statt. Es gab so auch keine Verschwörungen. Auf diese Weise war das Volk in den Entscheidungen mitbeteiligt aber ein kluger, mutiger Führer zeigte den Weg und die Richtung an.

Bei gravierenden Streitereien und Regelverstössen wurde ein Schiedsgericht ausgerufen das von moralisch gefestigten, unbefangenen Bürgern gebildet wurde. Es wurde Recht gesprochen und der Richterspruch wurde unverzüglich ausgeführt.

Man lebte mit den Zyklen der Natur und sah in allem das Wirken von dem grossen Geist. Man wusste, dass man diesen Geist auch im Innern fühlen konnte und brauchte daher keine Pharisäer und keine Gaukler. Man kannte die Heilkräfte der Natur und die Lebenskraft im allgemeinen. Wenn man sie vergisst und sich falsch verhält wird man von der Natur zurechtgebogen. Dazu brauchte man keinen Arzt um ein gesundheitliches Problem zu suchen. Man leckte eben seine Wunden und suchte sich ein erleichterndes Kräutlein in der Natur.

In meinem nächsten Post untersuche ich die Geldsysteme.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen